Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Dienstleistungsvertrag Webdesign (Stand 21.04.2024)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Dienstleister, webgiganten, Inh. Jamal Katani, Leopoldstraße 2-8, 32051 Herford, und dem Auftraggeber über den Dienstleistungsvertrag Webdesign abgeschlossen werden. Sie regeln die Erstellung und Wartung von Websites, die vom Dienstleister für den Auftraggeber durchgeführt werden.

(2) Der Geltungsbereich umfasst alle Leistungen und Produkte, die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags Webdesign angeboten werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Planung, Erstellung, Veröffentlichung und technische Wartung der Website sowie die Bereitstellung und Anpassung von Inhalten wie Texten, Bildern und Logos.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Bei Vertragsabschluss über den Dienstleistungsvertrag Webdesign gilt die jeweils neueste Version dieser AGB, die unter https://webgiganten.pro/agb-webdesign/ abrufbar ist.

(5) Individuelle Abreden, die zwischen den Parteien getroffen werden, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Abreden ist eine schriftliche Vereinbarung oder unsere schriftliche Bestätigung erforderlich.

§2 Gegenstand des Vertrages

Der genaue Gegenstand des Vertrages wird im jeweiligen Dienstleistungsvertrag Webdesign zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber festgelegt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die Regelungen des Dienstleistungsvertrag Webdesign und gelten subsidiär.

§3 Vergütung

Die Vergütung für die im Dienstleistungsvertrag Webdesign beschriebenen Leistungen wird im „Dienstleistungsvertrag Webdesign“ festgelegt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ergänzende Bestimmungen zur Zahlungsweise und zu möglichen Zusatzkosten.

§4 Zusätzliche Dienstleistungen

(1) Sollte der Auftraggeber während der Laufzeit des Vertrages Leistungen anfordern, die nicht im Dienstleistungsvertrag Webdesign beschrieben sind, ist der Dienstleister berechtigt, diese zusätzlichen Leistungen zu erbringen.

(2) Für alle über den ursprünglichen Vertrag hinausgehenden Arbeiten wird ein Stundensatz von 80 Euro netto berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Diese Arbeiten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf zusätzliche Designanpassungen, Erweiterung der Funktionalität oder sonstige spezifische Kundenanforderungen, die nach Vertragsabschluss entstehen.

(3) Zusätzliche Dienstleistungen werden erst nach schriftlicher oder elektronischer Bestätigung durch den Auftraggeber ausgeführt, in der die zu erbringenden Leistungen und der geschätzte Aufwand festgehalten werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zusätzlichen Kosten zu tragen, die mit diesen Dienstleistungen verbunden sind.

(4) Die Zahlung für zusätzliche Dienstleistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen.

§5 Leistungserbringung

(1) Der Dienstleister wird die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen und dabei die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen. Der Dienstleister wird sich bemühen, die Arbeiten so schnell wie vernünftigerweise möglich abzuschließen, wobei die genaue Dauer von der Art und Komplexität des Projekts abhängig ist.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle notwendigen Informationen und Materialien in einem geeigneten Format und in einer geeigneten Qualität zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Die Informationen und Materialien müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung durch den Dienstleister zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen in der Leistungserbringung aufgrund fehlender oder verspäteter Bereitstellung dieser Informationen oder Materialien entbinden den Dienstleister von entsprechenden Fristen und Terminen.

(3) Arbeitsergebnisse, die vom Dienstleister im Laufe des Projekts vorgelegt und vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt wurden, oder gegen die der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung schriftlich Einwände erhoben hat, gelten als vom Auftraggeber genehmigt („Meilenstein“). Bei ausdrücklicher Genehmigung eines Meilensteins durch den Auftraggeber oder nach Ablauf der 10-Werktage-Frist nach Übermittlung eines Meilensteins an den Auftraggeber, werden etwaige Änderungen oder Anpassungen, die über die ursprünglich genehmigten Spezifikationen des Meilensteins hinausgehen, als zusätzliche Leistungen betrachtet. Diese zusätzlichen Leistungen werden gemäß der in §4 Abs. 2 festgelegten Vergütung abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Sollte der Auftraggeber innerhalb der in §5 Abs. 3 genannten 10-Werktage-Abnahmefrist Einwände gegen die erbrachten Leistungen erheben, verpflichtet sich der Dienstleister, bis zu zwei Überarbeitungen vorzunehmen, um die Leistungen an die zuvor eindeutig definierten und vereinbarten Anforderungen anzupassen. Diese Überarbeitungen werden innerhalb eines angemessenen, im Voraus mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitraums durchgeführt. Der Auftraggeber und der Dienstleister verpflichten sich, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um etwaige Unstimmigkeiten über die Qualität der Arbeit zu lösen.

(5) Sollte der Auftraggeber jedoch fortwährend Einwände gegen die erbrachte Leistung erheben, die vom Dienstleister als unbegründet betrachtet werden, behält sich der Dienstleister das Recht vor, zusätzliche Gebühren gemäß Klausel §4 Abs. 2 für weitere Überarbeitungen zu erheben. Unbegründete Einwände sind solche, die Forderungen oder Änderungen beinhalten, die nicht in den ursprünglich vereinbarten Anforderungen festgelegt sind. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Begründetheit der Einwände wird ein konstruktiver Dialog zur Klärung der Situation angestrebt. Bei anhaltenden Unstimmigkeiten behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Vertrag gemäß Klausel 8 zu kündigen.

§6 Zahlungsverzug und Deaktivierung von Dienstleistungen

(1) Zahlungsverzug: Tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Auftraggeber die fälligen Beträge nicht innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist begleicht oder wenn ein Lastschrifteinzug aufgrund mangelnder Kontodeckung oder Rückbuchung durch den Auftraggeber fehlschlägt, erhält der Auftraggeber eine schriftliche Zahlungserinnerung. Der Auftraggeber hat dann 14 Tage Zeit, die ausstehenden Beträge zu begleichen.

(2) Mahnverfahren: Sollten die ausstehenden Beträge nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist nicht beglichen worden sein, wird eine formelle Mahnung versandt, die eine letzte Frist von weiteren 14 Tagen setzt.

(3) Deaktivierung der Dienstleistung: Erfolgt keine Zahlung innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die erbrachten Dienstleistungen temporär zu deaktivieren. Eine Reaktivierung erfolgt erst nach vollständiger Begleichung der ausstehenden Beträge.

(4) Benachrichtigung und Reaktivierung: Der Auftraggeber wird über jede bevorstehende Deaktivierung mindestens 7 Tage im Voraus informiert. Nach Eingang der vollständigen Zahlung wird die Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden reaktiviert.

(5) Zinsen und Gebühren: Auf alle überfälligen Beträge können Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe sowie eine angemessene Bearbeitungsgebühr für das Mahnverfahren erhoben werden.

§7 Laufzeit und Kündigung

(1) Mindestvertragslaufzeit: Dieser Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr.

(2) Automatische Verlängerung: Sofern nicht von einer der Parteien mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

(3) Kündigungsverfahren: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und der jeweils anderen Partei bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugehen.

§8 Kündigung durch den Dienstleister

(1) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber fortwährend und ohne berechtigte Gründe die erbrachte Leistung ablehnt, trotz Durchführung von bis zu zwei Überarbeitungen gemäß §5 Abs. 4 dieser AGB.

(2) Im Falle einer solchen Kündigung wird der Dienstleister alle bis dahin erbrachten Leistungen und sonstige verursachten Kosten in Rechnung stellen. Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggeber werden auf diesen Betrag angerechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ausstehenden Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

(3) Der Dienstleister wird dem Auftraggeber die Kündigung oder elektronisch mitteilen. Die Kündigung wird wirksam, sobald der Auftraggeber die Kündigungserklärung erhalten hat.

§9 Rechteübertragung

(1) Der Dienstleister überträgt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte an den erstellten Werken.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung behält der Dienstleister die Eigentumsrechte an den erstellten Werken.

(3) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Dienstleister berechtigt, die Übertragung der Nutzungsrechte auszusetzen und die bereits gewährte Nutzungslizenz vorübergehend zu entziehen, bis die ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen sind. Der Dienstleister wird den Auftraggeber über solche Maßnahmen in Kenntnis setzen.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die erstellten Werke für seine eigenen Marketingzwecke zu verwenden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Auftraggeber untersagt.

§10 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, das Handeln Dritter oder das Verschulden des Auftraggebers verursacht werden.

(2) Der Dienstleister haftet nicht für den Verlust von Daten des Auftraggebers, es sei denn, dieser Verlust ist auf eine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlung des Dienstleisters zurückzuführen und geht über das übliche Risiko des Datenverlusts bei der Nutzung digitaler Dienste hinaus. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen resultieren, die auf Anweisung des Auftraggebers oder mit dessen vorheriger Genehmigung erfolgen. Diese Haftungsbefreiung gilt nicht, soweit solche Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters zurückzuführen sind oder soweit gesetzliche Regelungen eine abweichende Haftung vorsehen.

(4) Die Haftung des Dienstleisters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

(5) Der Dienstleister haftet nicht für Mängel und daraus resultierende Schäden, die durch unautorisierte Änderungen oder Eingriffe in die gelieferte Arbeit nach deren Fertigstellung und Abnahme durch den Auftraggeber entstehen. Als unautorisierte Änderungen oder Eingriffe gelten solche, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters durch den Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen wurden.

(6) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für das Nicht-Erreichen von Geschäftszielen des Auftraggebers, die aus der Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen resultieren, sofern nicht ausdrücklich anders in den AGB festgelegt. Die Verantwortung des Dienstleisters beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen und nicht auf die Erreichung bestimmter, vom Auftraggeber angestrebten Geschäftsergebnisse.

(7) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§11 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen dieses Vertrags bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

§12 Datenverarbeitung

Sofern im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden, verpflichtet sich der Dienstleister zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird, wenn nötig, zwischen den Parteien geschlossen.

§13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungsvorbehalt: Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB und die Bestimmungen des Vertrages zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und treten nicht früher als 30 Tage nach dieser Mitteilung in Kraft.

(2) Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, den geänderten Bedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Bei Widerspruch hat der Dienstleister das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der ursprünglichen Bedingungen fortzusetzen oder den Vertrag ohne Nachteil zu kündigen.

(3) Informationspflicht: Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Änderungen klar und verständlich zu kommunizieren und die Gründe für die Änderungen anzugeben.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.

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